In einer entscheidenden Entscheidung wies Frankreichs oberste Verwaltungsbehörde, der Staatsrat, Behauptungen von Menschenrechtsaktivisten zurück, wonach die Polizei des Landes systematisch rassistische Profile erstellt. Diese Behauptung zielte ausdrücklich auf die angeblich gezielten Kontrollen von schwarzen und arabischen Personen ab.
Dieser Fall ging aus einer Sammelklage im Jahr 2021 hervor, die von weltweit anerkannten Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International, Human Rights Watch, Open Society Justice Initiative und lokalen Basisorganisationen, darunter Pazapas unter der Leitung von Issa Coulibaly, initiiert wurde. Diese Organisationen behaupteten vehement, dass rassistische Profilerstellung ein weit verbreitetes und systematisches Problem in der französischen Strafverfolgung sei. Ihre Beschwerde wurde durch ein 220-seitiges Dokument untermauert, in dem zahlreiche Fälle von Racial Profiling aufgeführt sind.
In seinem Urteil räumte der Staatsrat ein, dass die französische Polizei manchmal Personen aufgrund ihres Aussehens anhält. Darüber hinaus wurden diese Vorfälle nicht als bloße Anomalien betrachtet, sondern waren für die Empfänger schädlich. Der Rat wies jedoch zurück, dass derartige Praktiken systematisch oder weit verbreitet seien.
Das Urteil löste gemischte Reaktionen aus. Obwohl einige Kläger Trost in der Erkenntnis fanden, dass diskriminierende Kontrollen vorkommen, waren viele verzweifelt. Issa Coulibaly, Schwarzer und Vorsitzender des Pariser Jugendverbands Pazapas, äußerte seine Enttäuschung: „Diese hohen Justizbehörden haben die Gewalt und Ausgrenzung, die durch diese Polizeipraktiken hervorgerufen wird, nicht verstanden.“ Er beklagte die verpasste Chance, die täglichen Erfahrungen zahlloser französischer Bürger zu erleichtern, insbesondere derjenigen, die als Schwarze oder Araber angesehen werden.
Historisch gesehen ist der Staatsrat die letzte Instanz, wenn es um die Ausübung von Macht durch die französischen Behörden geht. Diese Klage, die die erste Sammelklage Frankreichs gegen die Polizei darstellt, wurde dem Rat vorgelegt, nachdem die Regierung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Viermonatsfrist geantwortet hatte. Der Rat hat erst vor einem Monat eine richtungsweisende Anhörung zu diesem Fall durchgeführt.
Trotz dieser Behauptungen und Beweise hat die französische Regierung die systembedingte Diskriminierung innerhalb ihrer Polizei stets verneint.
Angesichts dieser Entwicklungen bleibt die Debatte über Racial Profiling in Frankreich hitzig. Frankreich hat mit der Entscheidung des Staatsrats seine Haltung klargestellt, aber Basisorganisationen und Menschenrechtsgruppen setzen sich weiterhin unbeirrt für Reformen und Gerechtigkeit ein.