„Hadreck“ und „Blödbock“
Münchner Gericht verurteilt Patentanwalt zu Geldstrafe
Das Amtsgericht München hat den Patentanwalt Björn Otto wegen Beleidigung von Grünen-Politikern zu einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem ursprünglich ein Strafbefehl über 45.000 Euro ausgestellt worden war, muss der 46-jährige Otto nach seinem Einspruch nun 6.000 Euro bezahlen.
Schmähungen auf der Heckscheibe
Der Fall begann im Dezember 2022, als Otto die Namen des Wirtschaftsministers Robert Habeck und der Außenministerin Annalena Baerbock in „Hadreck“ und „Blödbock“ verballhornte. Diese Beleidigungen zeigte er auf einem LED-Laufband in der Heckscheibe seines Autos an. Das Laufband diente ihm als Ausdruck seines Protests gegen die angestrebte Corona-Impfpflicht. Neben den verunglimpfenden Darstellungen und Fotos der Grünen-Politiker präsentierte Otto auch Bilder von Anton Hofreiter (Grüne), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP).
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Polizeieinsatz und Ermittlungen
Eine Zivilstreife der Münchner Polizei stoppte das Fahrzeug, stellte das LED-Laufband sowie Ottos Handy sicher und leitete die Ermittlungen weiter an den Staatsschutz. Der Staatsschutz erkundigte sich bei den fünf betroffenen Politikern, ob sie Strafantrag wegen Beleidigung stellen wollten. Annalena Baerbock, Robert Habeck und Anton Hofreiter entschieden sich dazu, Strafantrag zu stellen. Olaf Scholz und Christian Lindner verzichteten hingegen auf eine Strafverfolgung.
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Rechtslage zur Beleidigung in Deutschland
In Deutschland kann Beleidigung nur bestraft werden, wenn die betroffenen Personen Strafanzeige erstatten. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel kritisierte das Vorgehen der Ermittler gegenüber der Bild-Zeitung scharf: „Bittet der Staatsschutz Politiker um Strafanzeigen, überschreitet er seine gesetzlichen Befugnisse. Dies ist deshalb besonders schwerwiegend, weil der Staat damit durch Rechtsbruch die Wahrnehmung wichtiger Grundrechte wie Machtkritik und Meinungsfreiheit verfolgen und bestrafen möchte.“
Wiederholte Verfahren wegen Kritik an Grünen
Der Fall von Björn Otto ist nicht der erste seiner Art. In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Verfahren gegen Personen, die Grünen-Politiker kritisierten, insbesondere Robert Habeck und Annalena Baerbock. Oftmals folgte auf eine Ermittlung des Staatsschutzes eine Strafanzeige durch die betroffenen Politiker. In mehreren Fällen wurden die Angeklagten jedoch nach zuvor ausgestellten Strafbefehlen von den Gerichten freigesprochen.
Steinhöfel rät zur Klage gegen den Staatsschutz
Joachim Steinhöfel rät den Betroffenen, den Staatsschutz zu verklagen. „Die Betroffenen sollten den Staatsschutz verklagen. Und man sollte genau beobachten, welche Politiker diesen übergriffigen Anfragen auch noch Folge leisten“, erklärte er. Diese Aufforderung unterstreicht die Bedeutung der Verteidigung von Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Machtkritik gegen staatliche Übergriffe.
Der Fall von Björn Otto zeigt die Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung in Deutschland. Während die Kritik an Politikern ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Diskussionskultur ist, zeigt der Fall auch die rechtlichen Grenzen auf, die dabei überschritten werden können. Das Urteil des Amtsgerichts München ist ein weiterer Baustein in der laufenden Debatte um den Umgang mit politischer Kritik und staatlicher Reaktion darauf.