Verkaufsverbot von Lenovo-Geräten in Deutschland

Mai 13, 2024
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Patentstreit führt zu Verkaufsverbot 

Der chinesische Hersteller Lenovo hat in einem Patentstreit gegen den US-Konzern Interdigital eine entscheidende Niederlage erlitten. Infolgedessen dürfen bestimmte Handys und Notebooks des Unternehmens in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Die „Wirtschaftswoche“ berichtet, dass alle Lenovo-Produkte mit einem WWAN-Modul (Wireless Wide Area Network) betroffen sind. Dazu zählen neben Smartphones und Handys der Marke Motorola Mobility, einer Tochterfirma der Lenovo Group, auch Notebooks und Tablets, die mit Mobilfunkzugang ausgestattet sind. Konkret handelt es sich um alle elektronischen Artikel mit integriertem WWAN-Modul.

Grundlage des Verkaufsverbots

Die gerichtliche Auseinandersetzung wurde Anfang Mai vor dem Landgericht München (Aktenzeichen: 7 O 12029/23) verhandelt. Zwar liegt das Urteil noch nicht öffentlich vor, jedoch hat die Klägerin Interdigital Informationen dazu auf ihrer Webseite bereitgestellt. Demnach erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo wegen Patentverletzungen in Bezug auf 4G- und 5G-Geräte. Interdigital beschuldigt Lenovo, „ein unwilliger Lizenznehmer“ zu sein. Josh Schmidt, Chief Legal Officer bei Interdigital, äußerte sich gegenüber der „Wirtschaftswoche“: „Wir respektieren die Entscheidung des Münchner Gerichts, sind aber der Meinung, dass IDC selbst gegen die rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen an Lenovo zu lizenzieren.“

Konsequenzen für den Handel

Obwohl Lenovo gegen das Urteil noch Berufung einlegen kann, hat Interdigital bereits eine Kaution in Höhe von über vier Millionen Euro beim Landgericht München hinterlegt. Dies setzte die „vorläufige Vollstreckung“ in Kraft, wodurch das Vertriebsverbot für betroffene Lenovo-Geräte bereits in Deutschland gilt. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte der „Wirtschaftswoche“: „Den Beklagten ist es [schon jetzt] verboten, patentverletzende Gegenstände in Deutschland anzubieten […] oder einzuführen. Zudem ist Schadensersatz zu bezahlen.“ Damit erstreckt sich das Vertriebsverbot auf alle Lenovo-Geräte mit dem umstrittenen WWAN-Modul.

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Allerdings betrifft dieses Urteil nur neue Geräte. Produkte, die sich bereits im Handel befinden, können weiterhin verkauft werden und müssen nicht aus den Regalen entfernt werden.

Lenovo steht durch das Urteil vor erheblichen Herausforderungen im deutschen Markt. Der Konflikt mit Interdigital über Lizenzbedingungen für Mobilfunktechnologien zeigt, wie wichtig Patente und rechtliche Vereinbarungen in der globalen Elektronikindustrie sind. Während Lenovo versucht, das Verkaufsverbot durch eine Berufung aufzuheben, bleibt der Ausgang dieses Rechtsstreits ungewiss. Klar ist jedoch, dass das Urteil den Druck auf Lenovo erhöht, in zukünftigen Lizenzverhandlungen sorgfältiger vorzugehen und die entsprechenden Patentrechte zu respektieren.

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