Frauen-Fitnessstudio in Erlangen verweigert Transfrau Zugang

Juni 10, 2024
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Vorfall und Reaktionen im „Lady’s First“

Ende März wollte sich eine Transfrau namens „Laura H.“, die biologisch ein Mann ist, im Frauen-Fitnessstudio „Lady’s First“ in Erlangen anmelden. Laura H. schlug vor, beim Duschen eine Badehose zu tragen. Doris Lange, die Betreiberin des Studios, lehnte dies ab, um den Schutzraum ihrer weiblichen Mitglieder zu wahren. „Biologischer Mann – nicht in die Umkleide, nicht in die Dusche und nicht in meinen Trainingsraum“, betonte Lange.

Juristische Herausforderungen und Drohungen

Nach der Ablehnung wandte sich Laura H. an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Diese schlug vor, dass Doris Lange eine Entschädigung von 1.000 Euro zahlen solle. Zusätzlich forderten die Anwälte von Laura H. 2.500 Euro Schadensersatz und 5.000 Euro Strafe, falls Transfrauen weiterhin der Zugang verweigert würde.

Die Anwältinnen von Laura H., Friederike Boll und Katrin Giere, drohten der Presse mit rechtlichen Schritten, sollten „falsche Tatsachen“ über ihre Mandantin verbreitet werden. Sie betonten, dass die Presse Laura H. nicht als Mann bezeichnen oder misgendern dürfe, da dies das Persönlichkeitsrecht verletze.

Seit 2022 ist Ferda Ataman die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung

Unterstützung für Doris Lange und das Fitnessstudio

Der Vorfall erregte große Aufmerksamkeit in den Medien. Frauenrechtsaktivistinnen warnen seit langem davor, dass das Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung Frauenschutzräume gefährden könnte. Viele Kundinnen von „Lady’s First“ unterstützten Doris Lange und drohten mit Kündigung, sollte ein biologischer Mann im Studio zugelassen werden.

In einem offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte kritisierte die Initiative „Frauenheldinnen“ den Vorschlag Atamans. Sie betonten, dass Frauen ein Recht auf männerfreie Räume hätten und dass Geschlecht und Geschlechtsidentität nicht gleichzusetzen seien.

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz

Spendenaktion und rechtliche Unterstützung

Um die hohen Verfahrenskosten zu decken, startete Doris Lange eine Spendenaktion. Innerhalb kurzer Zeit kamen rund 32.000 Euro zusammen. Diese finanzielle Unterstützung gab Lange Hoffnung, den bevorstehenden Rechtsstreit bewältigen zu können.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstützte Lange und erklärte im ZDF Morgenmagazin: „Betreiber können, wie heute auch, selber entscheiden, wer Zugang erhält und wer nicht.“ Ein Verweis auf das biologische Geschlecht sei dabei erlaubt.

Trans-Frau Laura H. möchte gerne erzwingen, mit den Kundinnen des Fitnessstudios gemeinsam duschen zu dürfen. Die betroffene weibliche Kundschaft wurden dabei nicht gefragt.

Recht auf geschützte Frauenzonen

Der Fall im „Lady’s First“ verdeutlicht die Herausforderungen und Konflikte, die das Selbstbestimmungsgesetz mit sich bringt. Doris Lange möchte weiterhin sicherstellen, dass ihr Fitnessstudio ein sicherer Ort für Frauen bleibt. „Ich bin sehr gespannt, wie es jetzt rechtlich weitergeht“, so Lange. Die kommenden Gerichtsentscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle und die Auslegung des Selbstbestimmungsgesetzes haben.

Mehr zum Thema: Russlands Oberster Gerichtshof verbietet in einem bahnbrechenden Urteil praktisch LGBTQ+-Aktivismus

Der Schutz von Frauenzonen und die Anerkennung der Rechte von Transpersonen müssen in einer ausgewogenen und respektvollen Weise behandelt werden, um die Bedürfnisse und Rechte aller Beteiligten zu wahren.

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