Ampel plant Beendigung der Staatsleistungen an Kirchen

Juli 19, 2024
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Die Diskussion um die finanziellen Zuwendungen des Staates an die Kirchen hat in Deutschland eine lange Tradition. Nun haben Vertreter der Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, angekündigt, diese Zahlungen ablösen zu wollen. Jährlich fließen Hunderte Millionen Euro an die katholische und evangelische Kirche, was nun auf den Prüfstand gestellt wird.

Hintergrund der Staatsleistungen

Die finanziellen Zuwendungen an die Kirchen haben ihre Wurzeln im Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damals wurden durch die Eroberungen Napoleons zahlreiche Fürsten enteignet und im Gegenzug dafür mit Kirchengütern entschädigt. Diese Regelung führte dazu, dass die Fürsten sich zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen an die Kirchen verpflichteten. Diese Verpflichtungen wurden später von den deutschen Ländern übernommen und in der Weimarer Verfassung sowie nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz verankert.

Laut dem Domradio erhielten die 27 katholischen Bistümer und 20 evangelischen Landeskirchen im Jahr 2023 etwa 638 Millionen Euro an Staatsleistungen. Davon entfielen 60 Prozent auf die evangelischen Landeskirchen. Diese Zahlungen sollten ursprünglich abgelöst werden, was jedoch bis heute nicht geschehen ist.

Politische Positionen und Aussagen

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, betonte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst: „Es ist und bleibt im Interesse aller Beteiligten, der Länder wie auch der Kirchen, den Verfassungsauftrag nach weit über 100 Jahren endlich zu erfüllen.“

Lars Castellucci, Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion, argumentierte: „Auch angesichts der Kirchenaustritte können die Staatsleistungen auf lange Sicht immer weniger gerechtfertigt werden.“ Zudem rechnet Sandra Bubendorfer-Licht, religionspolitische Sprecherin der FDP, damit, dass eine baldige Ablösung mittelfristig günstiger wäre als eine Fortsetzung der Zahlungen.

Finanzielle Auswirkungen und mögliche Lösungen

Die Ablösung der Staatsleistungen bedeutet nicht zwangsläufig eine sofortige Streichung der Zahlungen. Stattdessen sind Ausgleichszahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen denkbar. Diese müssen jedoch erst rechtlich und politisch ausgehandelt werden. Dabei liegt die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Bund, während die konkreten Verhandlungen und Umsetzungen auf Länderebene stattfinden müssen.

Ein immer wiederkehrendes Problem ist die Uneinigkeit über die angemessene Summe und die Form der Ablösung. In der Vergangenheit sind entsprechende Anträge häufig an diesen Differenzen gescheitert. Fachleute verweisen darauf, dass die Kirchen bereits in ausreichendem Maße kompensiert wurden. Ein Sachverständigengutachten aus der vergangenen Legislaturperiode bestätigte ebenfalls diesen Standpunkt.

Kirchensteuer bleibt unangetastet

Von der Debatte um die Staatsleistungen nicht betroffen ist die Kirchensteuer. Diese Form der Einnahmequelle der Kirchen ist ebenfalls im Grundgesetz verankert. Im Jahr 2022 wurden dadurch etwa 13 Milliarden Euro eingenommen, wovon 6,8 Milliarden Euro auf die katholische und 6,1 Milliarden Euro auf die evangelische Kirche entfielen. Die Kirchensteuer stellt somit einen deutlich größeren Anteil der Kirchenfinanzen dar als die Staatsleistungen.

Subventionen für öffentliche Aufgaben

Ebenfalls nicht betroffen von den geplanten Änderungen sind staatliche Subventionen für die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch kirchliche Träger. Dazu zählen etwa der Betrieb von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Diese Aufgaben werden weiterhin finanziell unterstützt, da sie wesentliche Dienstleistungen für die Gesellschaft darstellen.

Die Diskussion um die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist komplex und historisch tief verwurzelt. Die Ampelkoalition hat sich das Ziel gesetzt, diese Verfassungsverpflichtung endlich umzusetzen. Dabei stehen jedoch zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen im Raum, die noch geklärt werden müssen. Die Debatte wird sicherlich weitergehen, bis eine für alle Seiten tragbare Lösung gefunden ist.

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