Die Vererbung eines individuellen Altersvorsorgekontos (IRA) vor Steuern kann wie ein finanzieller Glücksfall erscheinen, aber wenn man nicht sorgfältig damit umgeht, kann dies eine erhebliche Steuerlast auslösen. Seit dem Secure Act von 2019 warnen Experten, dass Inhaber von geerbten IRAs ihre Abhebungen klug planen müssen, um zu vermeiden, dass sie in eine „Steuerbombe“ fallen, wie manche es nennen.
Die 10-Jahres-Regel: Was hat sich geändert?
Vor 2020 konnten Erben geerbte IRA-Ausschüttungen über ihre Lebenszeit hinweg in Anspruch nehmen, was als „Stretch IRA“ bekannt ist. Mit der Einführung des Secure Act im Jahr 2019 wurde jedoch eine neue „10-Jahres-Regel“ eingeführt, nach der Erben, z. B. erwachsene Kinder, den gesamten Saldo der geerbten IRA innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers abheben müssen.
Ben Smith, zertifizierter Finanzplaner und Gründer von Cove Financial Planning in Milwaukee, rät zur Vorsicht: „Bis zum 10. Jahr zu warten, um IRA-Abhebungen vorzunehmen, könnte bedeuten, auf einer Steuerbombe zu sitzen.“
Warum das Timing wichtig ist: Die Auswirkung von großen Abhebungen
Diese Beträge werden als normales Einkommen besteuert, wenn Sie eine Abhebung aus einer IRA vor Steuern vornehmen. Wenn Sie die Abhebungen über mehrere Jahre verteilen, können Sie die Steuerlast senken. Wenn Sie jedoch warten und im 10. Jahr eine große Abhebung vornehmen, kann dies Ihr bereinigtes Bruttoeinkommen erheblich erhöhen.
„Größere Abhebungen können dazu führen, dass Sie in höhere Steuerklassen kommen und andere Steuervorteile auslaufen“, erklärt Smith. Dies könnte sich sogar auf andere Bereiche Ihrer Finanzen auswirken, z.B. auf Ihren Anspruch auf Steuergutschriften wie die Steuergutschrift für Elektrofahrzeuge, die bis zu $7.500 wert ist.
Erforderliche Mindestausschüttungen (RMDs): Was Sie wissen müssen
Der IRS hat kürzlich seine Haltung zu den erforderlichen Mindestausschüttungen (RMDs) für geerbte IRAs klargestellt. Ab 2025 müssen bestimmte Erben – mit Ausnahme von Ehegatten, minderjährigen Kindern und einigen anderen Ausnahmen – jährliche RMDs aus geerbten IRAs entnehmen, wenn der ursprüngliche Kontoinhaber sein „erforderliches Anfangsdatum“ erreicht hat. Diese Anforderung macht die Steuerplanung für Erben noch komplexer.
Der Secure Act 2.0 hat auch das erforderliche Eintrittsdatum angepasst und es ab 2023 auf 73 Jahre und ab 2033 auf 75 Jahre angehoben, so dass den künftigen Begünstigten mehr Zeit für die Steuerplanung bleibt.
Die Macht des Timings: Abhebungen klug verwalten
Selbst wenn die Erben nicht verpflichtet sind, jährliche Auszahlungen vorzunehmen, empfehlen Experten, den Zeitpunkt der Auszahlungen sorgfältig abzuwägen. „Wenn Sie sich entscheiden, in einem Jahr keine Ausschüttung aus einer geerbten IRA vorzunehmen und diese weiter wächst, steigt die Steuerrechnung gleich mit“, sagt Carl Holubowich, ein zertifizierter Finanzplaner bei Armstrong, Fleming & Moore in Washington, D.C. „Dieses Geld wird irgendwann besteuert und es ist nur eine Frage des Timings.“
Steuerplanungsstrategien, wie z.B. die Entnahme größerer Beträge in einkommensschwachen Jahren, können dazu beitragen, die Gesamtsteuerlast zu senken.
Künftige Steuerklassen: Eine wichtige Überlegung
Ein weiterer kritischer Faktor ist die Zukunft der Steuerklassen auf Bundesebene. Der Wirtschaftsprüfer Ed Slott weist darauf hin, dass sich die Bundeseinkommenssteuersätze nach 2025 ändern werden, wenn der Kongress nicht handelt. „Jedes Jahr, in dem Sie [the lower brackets] nicht nutzen, ist eine verpasste Gelegenheit“, sagte Slott. Wenn die Steuersätze steigen, wächst das Potenzial für eine noch höhere Steuerrechnung in der Zukunft.
Strategische Rückzugsplanung ist unerlässlich
Die Vererbung einer IRA hat erhebliche steuerliche Auswirkungen, aber die richtige Planung kann die Belastung minimieren. Ganz gleich, ob Sie mit RMDs konfrontiert sind oder über den Zeitpunkt der Entnahmen nachdenken, es ist wichtig, Ihre Optionen zu kennen. Wie Ben Smith betonte: „Mit einem gut durchdachten Plan können Sie vermeiden, auf einer Steuerbombe zu sitzen.“